notework, netzwerk der verbundenheit

Inverlagnahme eines Werkes

Jeder Komponist kann ein musikalisches Werk jederzeit einem Musikverlag zur Wahrnehmung seiner Interessen übergeben. Dazu muss man nur einen Verlagsvertrag unterschreiben.

Wenn der Komponist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, wird durch die Inverlagnahme dieses eine Werk automatisch gemapflichtig. Alle anderen Werke des Komponisten bleiben gemafrei.

Es kann von Vorteil sein, ein bislang gemafreies Werk zu einem gemapflichtigen Werk zu machen, wenn es bei einem musikalischen Werk zu einer öffentlichen Aufführung kommt. Das kann die Verwendung in einem TV Spot sein oder der Einsatz als Filmmusik bei einem Fernsehfilm. Durch die Inverlagnahme ist das Werk dann an allen Tantiemenausschüttungen für die Ausstrahlung beteiligt.

newhousemusic berät Sie gerne über die optimale Auswertung der Ihnen möglicherweise zustehenden Sendevergütungen, auch und gerade wenn Sie nicht Mitglied der GEMA sind.